Das Künstlerhaus bleibt entsprechend der Weihnachtsruhe weiterhin bis einschließlich 2. Januar geschlossen. Danach werden wir noch einmal wie folgt öffnen:

Mittwoch, 5.1. – Freitag, 7.1.
15 – 18 Uhr

Samstag, 8.1. und Sonntag, 9.1.
11 – 18 Uhr

 

Am Samstag, 8.1. bieten wir eine letzte öffentliche Führung durch die Ausstellung an. Beginn ist um 11.30 Uhr. Mit der Finissage am 9.1. endet dann die Ausstellung „Magie der Stille“. Beginn ist auch hier um 11.30 Uhr.
Wegen der begrenzten Plätze bitten wir für beide Veranstaltungen um Voranmeldung tel. unter 04451/2777 oder per E-Mail an info@radziwill.de. Unser Büro ist noch bis einschließlich 22.12. besetzt, danach wieder ab dem 3. Januar.

 

 

 

 

 

Allgemeinverfügung: 2G-Plus ab Samstag, 27.11. und Testpflicht für Kinder ab 3 Jahren in der KiTa ab Montag, 29.11.

Aufgrund der weiterhin hohen Anzahl an Fällen erlässt der Landkreis eine Allgemeinverfügung, so dass ab Samstag, 27.11.2021 eine 2G-Plus-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit zusätzlich negativem Testnachweis) unter anderem in folgenden Bereichen gilt:

  • Gastronomiebetriebe einschließlich Diskotheken, Clubs und  Shisha-Bars oder ähnliche Einrichtungen
  • Nutzung einer Beherbergungsstätte
  • Entgegennahme einer Dienstleistung eines Betriebs der körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme von medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen
  • Innenräume von Sportanlagen, Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnliche Einrichtungen wie Spaßbäder, Thermen, Saunen sowie der jeweiligen Duschen und Umkleiden; dies gilt nicht im Rahmen des Spitzen- und Profisports, Trainings von Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern, Schulsports sowie für begleitende Aufsichtspersonen im Rahmen des Erstschwimmunterrichts von Kindern
  • Museen, Theater, Kinos und ähnliche Kultureinrichtungen (mit Ausnahme von Bibliotheken), Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
  • Bei Sitzungen, Zusammenkünften oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 15 gleichzeitig anwesenden Personen, ist die Teilnahme auf Personen beschränkt, die geimpft oder genesen sind und gleichzeitig über einen Nachweis einer negativen Testung verfügen.
  • Bewirtung und Nutzung von Fahrgeschäften auf Herbst- und Weihnachtsmärkten
  • Zudem ist in den genannten Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Für Mitarbeitende in den entsprechenden Bereichen gilt die bundesweite 3G-Regelungen am Arbeitsplatz (und somit nicht 2G-Plus).